Gutolf von Heiligenkreuz


†~1300

Werke:

Lateinische Grammatik, "Opus de cognoscendis accentibus", "Summa prosayci dictaminis", "Vita S. Bernardi", "Dyalogus Agnetis" ( Vita der Hl. Agnes), "Historia annorum 1264-1279", "Translatio S. Delicianae" (geschrieben anlässlich der Übertragung des Haupts der H. Deliciana nach St. Nikolaus), "Sermo de S. Scolastica" (Sammlung von Predigten), "Tractatus de ordine iudiciario" (Einführung in das römisch-kanonische Rechtsverfahren; in einem bemerkenswerten Vorwort tadelt der alte und blindgewordene Gutolf seine Ordensbrüder, die vom kanonischen Recht nichts wissen wollen und es für Teufelswerk halten. Um zu demonstrieren, dass die Kenntnis der Rechtsvorschriften auch für seine Ordensbrüder von Bedeutung sei, führt er im Nachwort den selbsterlebten Fall an, dass ein Zisterzienserabt vor einem Inquisitor einen Reinigungseid leisten musste)